Bauwerke - noch - nicht betroffen
Von Redaktion • 30.04.08 • Thema: NewsNach den Vorstellungen der Enquetekommission sollen Bauwerke von der Vergütungspflicht für Fotoverwendungen nach wie vor ausgenommen bleiben. Allerdings ist dieser Vorbehalt mit Vorsicht zu genießen. Wird der Weg der Vergütungspflicht eingeschlagen, besteht ein hohes Risiko, dass Bauwerke - wie beispielsweise schon derzeit in Frankreich der Fall - ebenfalls von der Panoramafreiheit ausgenommen werden.
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