Schlösserstiftung hat schlechte Karten
Von Redaktion • 10.12.09 • Thema: Inland, NewsAm 10. Dezember beschäftigte sich das Brandenburgische Oberlandesgericht in der Hauptverhandlung ausführlich mit den rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der Internetplattform Fotofinder sowie der Agentur Ostkreuz. In dem Berufungsverfahren ging es darum, dass die Stiftung sowohl den Fotografen als auch dem Internetportal die gewerbliche Nutzung von Fotos verbieten wollte, die die Bildjournalisten von solchen Schlössern, Bauwerken und Parkanlagen gemacht hatten, für die die Stiftung zuständig ist. Die Fotografen hatten Berufung gegen ein Landgerichtsurteil eingelegt, das der Stiftung Recht gegeben hatte. Im bisherigen Verlauf des Rechtsstreits hatte es keine Unterscheidung zwischen journalistischen Fotos für Zeitungen und Zeitschriften und Bildern für Kalender oder Bücher gegeben. Auch die Stiftung nahm hier keinen Unterschied vor: Fotos, so deren Argumentation, sollten nur zu privaten Zwecken zulässig sein.
Der DJV unterstützte die Klage gegen die Schlösserstiftung, weil er in den Verboten einen Eingriff in die Pressefreiheit und eine Diskriminierung der Bildjournalisten sah.
Nach der Hauptverhandlung vom 10. Dezember 2009 können die Fotografen auf das im neuen Jahr anstehende Urteil hoffen. Denn die Vorsitzende Richterin hat bezweifelt, dass die Stiftung die vollen Eigentumsrechte an den Schlössern, Bauwerken und Parkanlagen in Berlin und Brandenburg hat. Nach ihrer Ansicht ist sie nur Treuhänderin oder Verwalterin. Das schränkt zugleich das Recht der Stiftung ein, Verbote in der Parkordnung festzulegen, die bis in das Urheberrecht und das Telemediengesetz hineinreichen. Auf Schildern am Eingang des Parks Sanssouci in Potsdam hatte die Stiftung das Fotografieren für gewerbliche Zwecke und die Weiterverbreitung der Bilder untersagt. Die Parkordnung zielt nach Meinung des Gerichts nur auf den Erhalt des Parks ab. Sie kann auf keinen Fall in ein Grundrecht der Verfassung wie etwa die Meinungsfreiheit eingreifen.
Die Bildjournalisten haben jetzt allen Grund, auf das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zu hoffen.
Ein Bericht von Hendrik Zörner
Autor des Beitrags ist Redaktion
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