Details zum Sanssouci-Urteil
Von Redaktion • 18.02.10 • Thema: NewsDie gewerbliche Nutzung von Fotoaufnahmen ist unter Umständen auch dann zulässig, wenn Privateigentum darauf abgebildet ist. Das gilt zumindest, wenn es sich im öffentlichen Raum befindet. Die Abzäunung von Privateigentum kann das zwar wiederum verhindern. Eine solche Abschottung schützt aber nicht öffentliche Stiftungen, wenn diese nicht Eigentümer sind, sondern das Eigentum - hier der […]

