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	<title>Pro Panoramafreiheit &#187; Redaktion</title>
	<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de</link>
	<description>Für das Recht auf freie Fotografie</description>
	<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 14:34:42 +0000</pubDate>
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		<title>DJV fordert freie Bildberichterstattung auf Flugh&#228;fen und Bahnh&#246;fen</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 14:34:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Inland]]></category>

		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[(DJV-PM) Berlin, 22.02.2011 - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband die Betreiber von Flugh&#228;fen, Bahnh&#246;fen und Einkaufszentren aufgefordert, ab sofort auch die freie Bildberichterstattung zuzulassen. &#8220;Die Freiheit der Berichterstattung ist ebenso wie die Versammlungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht&#8221;, betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag entschieden, dass in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(DJV-PM) Berlin, 22.02.2011 - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband die Betreiber von Flugh&#228;fen, Bahnh&#246;fen und Einkaufszentren aufgefordert, ab sofort auch die freie Bildberichterstattung zuzulassen. &#8220;Die Freiheit der Berichterstattung ist ebenso wie die Versammlungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht&#8221;, betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-018.html">Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag entschieden</a>, dass in &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Bereichen von Flugh&#228;fen, Einkaufszentren und Bahnh&#246;fen das Versammlungsrecht gelten m&#252;sse (Az. 1 BvR 699/06). Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass h&#228;ufig Bildjournalisten die Berichterstattung mit dem Hinweis auf das Hausrecht von den Betreibern verboten werde. &#8220;Es kann nicht angehen, dass Demonstrationen in Flugh&#228;fen erlaubt sind, die Fotografen und Kameraleute aber drau&#223;en bleiben m&#252;ssen&#8221;, kritisierte Konken.</p>
<p>Der DJV fordere die Betreiber &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Marktplatzbereiche wie Flughafengesellschaften und die Deutsche Bahn deshalb dazu auf, Bildjournalisten in Zukunft ihre Arbeit ungest&#246;rt aus&#252;ben zu lassen. Andernfalls werde der DJV rechtliche Schritte pr&#252;fen.</p>
<p>Der Deutsche Journalisten-Verband organisiert &#252;ber 3.000 Bildjournalisten, die als Redakteure oder in freier Mitarbeit f&#252;r Medien t&#228;tig sind.</p>
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		<title>DJV: Foto-Streit &#252;ber Schl&#246;sser noch nicht endg&#252;ltig entschieden</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 11:57:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigent&#252;mer von G&#228;rten und Parkanlagen k&#246;nnen Fotoaufnahmen reglementieren und Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz von Fotoagenturen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Dezember 2010 entschieden. Geklagt hatte im konkreten Fall die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rten. Sie wehrte sich gegen den Vetrieb von Aufnahmen von Schloss Sanssouci und anderen Anlagen durch eine Fotoagentur, einen Bildmarktplatz und einen DVD-Anbieter. Im konkreten Fall Sansscouci sind trotz der Grundentscheidung noch nicht alle W&#252;rfel gefallen. Gute Nachricht: Bildmarktplatz haftet nicht f&#252;r Anbieter-Bilder.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 17.12.2010 (DJV-PM/HP/Z&#246;) - Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Foto-Streit mit der Preu&#223;ischen Stiftung Schl&#246;sser und G&#228;rten kein endg&#252;ltiges Fotografierverbot f&#252;r die Medien in &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Parkanlagen. Die Karlsruher Richter haben den Rechtsstreit zwischen der Fotoagentur Ostkreuz und der Schl&#246;sserstiftung an das Oberlandesgericht Brandenburg zur&#252;ckverwiesen (Az. V ZR 45/10). In dem Verfahren, das vom DJV und mehreren anderen Organisationen unterst&#252;tzt wird, wenden sich die Ostkreuz-Fotografen dagegen, dass die Stiftung ihnen die Pressefotografie   z. B. von Schl&#246;ssern in Parks in Potsdam untersagt hat. Ebenfalls betroffen ist der Bildvertrieb Fotofinder. Hier hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Fotofinder entschieden, weil der Vertrieb die Bilder nicht selbst angefertigt habe. Nach Auffassung der Richter m&#252;sse die Berufungsinstanz jetzt insbesondere kl&#228;ren, ob die Preu&#223;ische Stiftung Eigent&#252;merin der von ihr verwalteten Kulturg&#252;ter sei.</p>
<p>&#8220;Wir bleiben bei unserer Position, dass die Pressefotografie und die journalistische Filmberichterstattung weiterhin frei sein m&#252;ssen&#8221;, bekr&#228;ftigte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. &#8220;In &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Parks m&#252;ssen Bildjournalistinnen und Kameraleute Bilder machen d&#252;rfen, ohne dass sie vorher Genehmigungen einholen oder Geb&#252;hren entrichten m&#252;ssen.&#8221; Er hoffe, dass die Berufungsinstanz dies zugunsten der Fotografen klar entscheide. Es sei bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof hier kein unmissverst&#228;ndliches Urteil gef&#228;llt habe. Der heutige Richterspruch habe die Situation der fotografierenden und filmenden Journalisten nicht verbessert. </p>
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		<title>Schwarzer Freitag f&#252;r die Panoramafreiheit: Bundesgerichtshof begrenzt freie Fotografie in G&#228;rten und Parkanlagen</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 11:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[TOP-THEMA]]></category>

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		<description><![CDATA[Im konkreten Fall Sansscouci sind trotz der Grundentscheidung noch nicht alle W&#252;rfel gefallen / Bildmarktplatz haftet nicht f&#252;r Anbieter-Bilder
Eigent&#252;mer von G&#228;rten und Parkanlagen k&#246;nnen Fotoaufnahmen reglementieren und Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz von Fotoagenturen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag, dem 17. Dezember 2010 entschieden. Geklagt hatte im konkreten Fall die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im konkreten Fall Sansscouci sind trotz der Grundentscheidung noch nicht alle W&#252;rfel gefallen / Bildmarktplatz haftet nicht f&#252;r Anbieter-Bilder</strong></p>
<p>Eigent&#252;mer von G&#228;rten und Parkanlagen k&#246;nnen Fotoaufnahmen reglementieren und Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz von Fotoagenturen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag, dem 17. Dezember 2010 entschieden. Geklagt hatte im konkreten Fall die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rten. Sie wehrte sich gegen den Vetrieb von Aufnahmen von Schloss Sanssouci und anderen Anlagen durch eine Fotoagentur, einen Bildmarktplatz und einen DVD-Anbieter.</p>
<p>Die Stiftung hat allerdings noch keinen kompletten Erfolg zu verzeichnen. W&#228;hrend der DVD-Anbieter komplett unterlag, stellte der BGH im Fall der Fotoagentur die Frage, ob die Stiftung tats&#228;chlich als Eigent&#252;mer der Liegenschaften einzustufen ist. </p>
<p>Der Bildmarktplatz blieb dagegen offenbar ungeschoren. Er kann laut BGH nicht haftbar gemacht werden, weil er nicht wissen konnte, ob eine Genehmigung f&#252;r die Aufnahme vorlag. Anders h&#228;tte es nur sein k&#246;nnen, wenn es sich um eine Agentur gehandelt h&#228;tte, die ihre eigenen Bilder verwerten wollte. Der BGH berief sich hierbei auf seine bisherige Rechtsprechung zur Haftung im Internet:</p>
<p><em>&#8220;Danach muss der Betreiber eines virtuellen Marktplatzes die dort angebotenen Fotos nur &#252;berpr&#252;fen, wenn er eine Verletzung von Immaterialg&#252;terrechten und Eigentumsrechten oder andere Rechtsverletzungen erkennen kann. Daran fehlt es hier, weil den Bildern von Geb&#228;uden und Gartenanlagen der Kl&#228;gerin nicht anzusehen ist, ob sie ohne Genehmigung aufgenommen wurden oder nicht.&#8221; (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;Datum=Aktuell&#038;Sort=12288&#038;nr=54399&#038;linked=pm&#038;Blank=1">So die Pressemitteilung des BGH</a>) </em></p>
<p>Der DJV hatte die Fotojournalisten der Agentur zusammen mit anderen Organisationen bei den Prozesskosten unterst&#252;tzt; mit einer eigenen Initiative &#8220;Pro Panoramafreheit&#8221; setzt er sich seit l&#228;ngerer Zeit f&#252;r das Recht auf freie Fotografie ein und gegen Beschr&#228;nkungen bei der Fotografie von Baudenkm&#228;lern und Denkm&#228;lern. Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor.</p>
<p>Urteile vom 17. Dezember 2010 – V ZR 44/10, 45/10 und 46/10</p>
<p><em><br />
Michael Hirschler</em></p>
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		<title>&#8220;Das Eigentum ist das vollkommenste und wichtigste Recht&#8221; - Schl&#246;sserstiftung legt Revision ein</title>
		<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/27/das-eigentum-ist-das-vollkommenste-und-wichtigste-recht-schloesserstiftung-legt-revision-ein/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 13:34:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rtem Berlin-Brandenburg hat am 22. Juli 2010 in dem Verfahren gegen die Ostkreuz Agentur der Fotografen GmbH Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Stiftung will den Vertrieb von Fotos von Schloss Sanssouci und anderen Liegenschaften gerichtlich untersagen lassen. Vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht war sie mit diesem Anliegen zuletzt unterlegen.
Pl&#228;doyer f&#252;r die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rtem Berlin-Brandenburg hat am 22. Juli 2010 in dem Verfahren gegen die Ostkreuz Agentur der Fotografen GmbH Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Stiftung will den Vertrieb von Fotos von Schloss Sanssouci und anderen Liegenschaften gerichtlich untersagen lassen. Vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht war sie mit diesem Anliegen zuletzt unterlegen.</p>
<p><strong>Pl&#228;doyer f&#252;r die absolute Herrschaft des Eigentums</strong></p>
<p>Die Stiftung will die freie Fotografie aus ihrem &#246;ffentlichen Park verbannen und rechtfertigt das mit der vollen Wucht des b&#252;rgerlichen Eigentumsrechts, der in dieser Form allerdings geradezu absolutistisch wirkt. &#214;ffentlich-rechtliche Begrenzungen oder gesellschaftlich erforderliche Schranken scheint es demgegen&#252;ber nicht zu geben.</p>
<p>So argumentiert die Stiftung in ihrer Revisionsbegr&#252;ndung unter anderem damit, &#8220;dass das Eigentum im Sinne des BGB das vollkommenste und wichtigste Recht ist und Eigentum das <strong>umfassendste Herrschaftsrecht</strong>, das die Rechtsordnung an einer Sache zul&#228;sst&#8221;. </p>
<p>&#8220;Die Vorschrift des § 903 BGB beschreibt als Inhalt des Eigentums die mit dem Eigentum verbundene Rechtsmacht; damit ist ein f&#252;r alle <strong>absoluten Rechte</strong> charakteristisches Merkmal angesprochen. <strong>Absolute Rechte</strong> sind dadurch gekennzeichnet, dass der Rechtsinhaber auf bestimmte Rechtsobjekte einwirken und fremde Einwirkungen ausschlie&#223;en darf. Dementsprechend formuliert § 903 BGB, dass der <strong>Eigent&#252;mer mit der Sache nach Belieben verfahren</strong> (&#8230;) und andere von jeder Einwirkung ausschlie&#223;en darf (&#8230;).&#8221;</p>
<p>[Hervorhebungen Redaktion]</p>
<p>Die Anw&#228;lte der Fotoagentur,von DJV, ver.di und Freelens unterst&#252;tzt, werden auch zu diesen extremen Ideen &#252;ber das Eigentum Stellung nehmen.</p>
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		<item>
		<title>Stiftung Zollverein im Mahnsinn: Wir mahnen wegen Bildern nicht ab, sondern mahnen nur</title>
		<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/26/stiftung-zollverein-im-mahnsinn-wir-mahnen-wegen-bilder-nicht-ab-sondern-mahnen-nur/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 09:27:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie das Pottblog herausgefunden hat, haben sich Fotografen offenbar nur irrt&#252;mlich als abgemahnt angesehen. Denn laut Stiftung Zollverein wurden sie nicht zwecks Zahlung f&#252;r ver&#246;ffentlichte Fotografien abgemahnt, sondern angemahnt. Worin der praktische Unterschied f&#252;r die Fotografen bestehen soll, d&#252;rfte sich nur solchen Leuten erschlie&#223;en, die sich mit juristischen Begrifflichkeiten eine Locke auf ihrer Glatze zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das <a href="http://www.pottblog.de/2010/07/23/stiftung-zollverein-zeche-abmahnungen-zahlungsaufforderungen-oder-aber-die-gefuehlte-abmahnung/">Pottblog herausgefunden</a> hat, haben sich Fotografen offenbar nur irrt&#252;mlich als abgemahnt angesehen. Denn laut Stiftung Zollverein wurden sie nicht zwecks Zahlung f&#252;r ver&#246;ffentlichte Fotografien <strong>ab</strong>gemahnt, sondern <strong>an</strong>gemahnt. Worin der praktische Unterschied f&#252;r die Fotografen bestehen soll, d&#252;rfte sich nur solchen Leuten erschlie&#223;en, die sich mit juristischen Begrifflichkeiten eine Locke auf ihrer Glatze zu wickeln pflegen. F&#252;r Fotografen hei&#223;t Ab-, An- oder auch nur schlichte Mahnung jedenfalls: sie k&#246;nnen ihre Bilder nicht mehr risikolos anbieten, da sie sich im Falle einer erfolgreichen Zahlungsklage aus keiner Portotasche bedienen k&#246;nnen. </p>
<p>Dar&#252;ber hinaus meint die Stiftung laut Pottblog, dass nichtkommerzielle Nutzungen kostenfrei seien, eigentlich auch viele kommerzielle Nutzungen. Seltsam ist es aber, wenn sie Fotografen Zahlungsaufforderungen beispielsweise f&#252;r folgenden Tatbestand geschickt hat: </p>
<p><em>&#8220;Motivgeb&#252;hren f&#252;r die Nutzung auf der Internetseite&#8230;: </p>
<p>a) Auf einer Unterseite Ihrer Homepage bei einer Nutzungsdauer von 6 Monaten pro Motiv: 180 Euro<br />
Bei einer Nutzungsdauer von einem Jahr: 310 Euro </p>
<p>&#8230;Bei Vortr&#228;gen (nicht kommerzieller Nutzung): 240 Euro&#8221; </p>
<p>(&#8230;)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Klarstellungen zur &#8220;Panoramafreiheits-Theorie&#8221; der Stiftung Zollverein</title>
		<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/23/klarstellungen-zur-panoramafreiheits-theorie-der-stiftung-zollverein/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 08:22:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stiftung Zollverein wehrt sich gegen DJV-Kritik wegen ihrer Fotografen-Attacken. Sie meint, sie gew&#228;hre doch Panoramafreiheit, denn: &#8220;Fotografen d&#252;rfen Bilder, die au&#223;erhalb des Gel&#228;ndes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. &#228;. aufgenommen werden, nutzen. &#8220;
Au&#223;erhalb des Gel&#228;ndes. Dort freilich nicht einfach so, sondern in jedem Fall ohne Leitern und sonstige illegale &#8220;Hilfsmittel&#8221;. Was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stiftung Zollverein wehrt sich gegen DJV-Kritik wegen ihrer Fotografen-Attacken. Sie meint, sie gew&#228;hre doch Panoramafreiheit, denn: <em>&#8220;Fotografen d&#252;rfen Bilder, die au&#223;erhalb des Gel&#228;ndes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. &#228;. aufgenommen werden, nutzen. &#8220;</em></p>
<p><em>Au&#223;erhalb</em> des Gel&#228;ndes. Dort freilich nicht einfach so, sondern in jedem Fall ohne Leitern und sonstige illegale &#8220;Hilfsmittel&#8221;. Was soll <em>innerhalb </em>des Gel&#228;ndes gelten? Die Stiftung: <em>&#8220;Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: „Alle nicht ausschlie&#223;lich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bed&#252;rfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein.“</p>
<p>Fotogenehmigungen f&#252;r redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.”</em></p>
<p>Der DJV sieht das anders. Das Gel&#228;nde der Stiftung Zollverein ist frei zug&#228;nglich, es gibt weder Einlasskontrollen noch eine durchgehende Umz&#228;unung. Das Gel&#228;nde ist derart gro&#223;, dass die Verweigerung der Panoramafreiheit auf eine Sperrzonenpolitik hinausl&#228;uft. Wer das Gel&#228;nde betritt, wird au&#223;erdem an keiner sichtbaren Stelle darauf hingewiesen, dass er eine solche Sperrzone betritt und irgendwelche besonderen Fotogenehmigungsverfahren gelten sollen. </p>
<p>Hinzu kommt, dass die &#8220;kostenfreie&#8221; Ausstellung f&#252;r Fotografen &#8220;im Auftrag einer Redaktion&#8221; f&#252;r Fotografen keine L&#246;sung darstellt. Heutzutage arbeiten viele Fotografen f&#252;r ihre eigenen Datenbanken oder f&#252;r Agenturen, die dann - vermittelt &#252;ber Systeme wie etwa den Communication Server oder die Plattform ipicturemaxx.com - von Redaktionen durchsucht werden. Fotografen sind heutzutage fast s&#228;mtlich frei t&#228;tig, - die Redaktion finden sie h&#228;ufig erst im Anschluss an die Fotoproduktion. Die Stiftung Zollverein verh&#228;ngt ihre Fotoregeln im Blindflug, weil sie nicht offenbar wissen will, wie die Fotografenbranche funktioniert.</p>
<p>Hinzu kommt, dass das Angebot &#252;ber Datenbanken auch von Buchverlagen oder Internetplattformen in Anspruch genommen werden kann, die keine aktuellen Berichte produzieren. Fotografen stellen die Bilder zudem als Werbung f&#252;r ihre Angebote auf ihre Blogs oder in andere Plattformen ein. Selbstverst&#228;ndlich kann es auch sein, dass sie Werbeagenturen Fotos zur Verf&#252;gung stellen.</p>
<p>Das gesamte Vorgehen und die Argumentation der Stiftung Zollverein erinnert in fataler Weise an das Prozedere der Schl&#246;sserverwaltung Berlin-Brandenburg. Auch diese gab und gibt sich ganz unschuldig, was Journalisten angeht. Diese d&#252;rften ja fotografieren - f&#252;r redaktionelle Nutzungen. Die Schl&#246;sserverwaltung wolle lediglich das Angebot in Datenbanken unterbinden, weil sich diese auch an nicht aktuelle Medien wenden wie etwa Buchverlage. </p>
<p>Der juristische Unterschied zwischen aktueller Fotografie &#252;ber Tagesereignisse, die nach dem § 50 Urheberrechtsgesetz auch gesch&#252;tzte &#8220;Werke&#8221; erfassen darf, und der sonstigen, auch &#8220;gewerblichen&#8221; fotografischen Wiedergabe von Werken, die nach § 59 Urheberrechtsgesetz f&#252;r Werke erlaubt ist, die sich auf &#246;ffentlichen Wegen befinden, ist nur <em>ein</em> Punkt der Auseinandersetzung. Hier geht es um die Frage, ob das Gel&#228;nde der Zeche Zollverein nicht als &#246;ffentlicher Raum einzustufen ist, von dem aus die Fotografie der Geb&#228;ude juristisch erlaubt ist. Wobei dann noch die Frage zu kl&#228;ren w&#228;re, inwieweit das Geb&#228;ude &#252;berhaupt noch unter den Urheberrechtsschutz f&#228;llt.</p>
<p>Ein anderer Punkt der Auseinandersetzung ist aber, ob die Diskussion allein &#252;ber die Frage Panoramafreiheit/Hausrecht gef&#252;hrt werden sollte. In einer solchen Debatte wird schnell unterschlagen, dass die Stiftung mit Millionenbeitr&#228;gen aus &#246;ffentlichen Mitteln unterst&#252;tzt worden ist, gerade zu dem Zweck, die Geb&#228;ude f&#252;r die &#214;ffentlichkeit zu erhalten und ihr zug&#228;nglich zu machen. Die &#220;bertragung der Zust&#228;ndigkeiten der Liegenschaften auf die Stiftung beruht allein auf dieser Intention der - &#246;ffentlichen - Mittelgeber und Kulturinstitutionen. </p>
<p>Weil die Zeche Zollverein der &#214;ffentlichkeit gewidmet ist, bedeutet das auch, dass Fotoaufnahmen keine Grenzen gesetzt werden sollten. Es geht ja nicht um das Geb&#228;ude des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen, der bei seiner Beobachtung politischer Parteien und anderer Institutionen nicht selbst permanent fotografiert werden m&#246;chte. Im letzteren Falle k&#246;nnte man gewisse Vorgaben f&#252;r Fotoaufnahmen innerhalb seiner Liegenschaften vielleicht noch nachvollziehen - bei einer Stiftung, die nicht beobachtet, sondern selbst Beobachtung m&#246;chte, muss das aber anders sein.</p>
<p>Die Fakten entsprechen denen des Falls Sanssouci. Auch hier ein gro&#223;es Gel&#228;nde ohne Zugangsbeschr&#228;nkungen und Einlasskontrollen, keine sichtbaren Schilder und Hinweise. Ebenfalls die verharmlosende Argumentation, man sei f&#252;r journalistische Berichterstattung zur Verf&#252;gung, man gehe eben nur gegen gewerbliche Nutzung vor. Was dann aber nicht harmlos blieb, sondern eben bedeutete, dass Buchverlage Rechnungen erhielten und Fotografen wegen ihrer Datenbanken verklagt wurden.</p>
<p>Die Schl&#246;sserverwaltung berief sich am Ende auf ihr &#8220;Eigentumsrecht&#8221;. Das Gericht entschied, dass sich eine &#246;ffentliche K&#246;rperschaft, der die Liegenschaft gerade zum Zweck der &#214;ffnung der Liegenschaften f&#252;r die &#214;ffentlichkeit &#252;bertragen wurden, anders als ein Privateigent&#252;mer nicht auf das Eigentum berufen kann, um gegen Fotografen vorzugehen. Hausrecht hin, Hausrecht her. Das Gericht im O-Ton: &#8220;Im anderen Falle w&#228;re Fotografie nur noch in den eigenen vier W&#228;nden und auf hoher See m&#246;glich.&#8221;</p>
<p>Die Stiftung Zollverein liegt so falsch wie die Schl&#246;sserverwaltung Berlin-Brandenburg. Beide haben einen falschen Begriff von &#214;ffentlichkeit, verstehen nicht die Bedeutung der freien Fotografie f&#252;r die Gesellschaft und f&#252;r ihr eigenes Bild. Panoramafreiheit endet bei &#246;ffentlichem Eigentum nicht auf der Stra&#223;e. Fotofreiheit gilt f&#252;r &#246;ffentlichen Raum.</p>
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		<title>Ausl&#228;ndische Journalisten: Wir fotografieren die Kulturhauptstadt 2010 - und wir zahlen nicht!</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 14:28:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[

Tatort Zeche Zollverein: Ausl&#228;ndischer Fotograf wagt es, deutsche Kulturdenkm&#228;ler zu fotografieren, ohne daf&#252;r zu l&#246;hnen
Die Stiftung Zollverein will Geld sehen f&#252;r Bilder, die das mit Millionengeldern aus &#246;ffentlichen Mitteln gef&#246;rderte Industriedenkmal zeigen. In umfangreichen Gesch&#228;ftsbedingungen, die nur von Experten auf der Internetseite gefunden werden k&#246;nnen, fordert sie einen Fotogenehmigungsantrag. Gleichzeitig weist die Stiftung DJV-Kritik an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://panoramafreiheit.djv-online.de/wp-content/uploads/2010/07/auslander.jpg' alt='auslander.jpg' /></p>
<p>
<em>Tatort Zeche Zollverein: Ausl&#228;ndischer Fotograf wagt es, deutsche Kulturdenkm&#228;ler zu fotografieren, ohne daf&#252;r zu l&#246;hnen</em></p>
<p>Die Stiftung Zollverein will Geld sehen f&#252;r Bilder, die das mit Millionengeldern aus &#246;ffentlichen Mitteln gef&#246;rderte Industriedenkmal zeigen. In <a href="http://www.zollverein.de/upload/Presse%20und%20News/Bilddatenbank/Antrag_fuer_FG_inkl_AGB.pdf">umfangreichen Gesch&#228;ftsbedingungen, die nur von Experten auf der Internetseite gefunden werden k&#246;nnen</a>, fordert sie einen Fotogenehmigungsantrag. Gleichzeitig weist die Stiftung <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5e9e0b5ab7b.0.html">DJV-Kritik</a> an ihrem Vorgehen zur&#252;ck: </p>
<p><em>&#8220;Fotografen d&#252;rfen Bilder, die au&#223;erhalb des Gel&#228;ndes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. &#228;. aufgenommen werden, nutzen. Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschr&#228;nkt. </p>
<p>Anders verh&#228;lt es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gel&#228;nde des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: „Alle nicht ausschlie&#223;lich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bed&#252;rfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein.“</p>
<p>Fotogenehmigungen f&#252;r redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.&#8221;<br />
</em></p>
<p>Ausl&#228;ndische Journalisten reagieren auf solche Auffassungen verst&#228;ndnislos. &#8220;Zahlen f&#252;r Fotoaufnahmen auf dem Gel&#228;nde? Kommt nicht in Frage!&#8221; Und fotografieren weiter. Kein Wunder, denn in der Zeche Zollverein stecken neben deutschen Steuermillionen auch noch europ&#228;ische F&#246;rdergelder. </p>
<p>Kulturhauptstadt 2010 - die<a href="http://www.essen-fuer-das-ruhrgebiet.ruhr2010.de/"> Internetseite Ruhr 2010 </a>wirbt ganz selbstverst&#228;ndlich mit dem Bild der Zeche Zollverein. Eine Einladung an die Welt, die sich als Kostenfalle f&#252;r Fotografen herausstellen kann, - und alle diejenigen, die solche Bilder unbedarft ins Netz stellen. Anti-Werbung pur f&#252;r die Kulturhauptstadt. &#8220;Wir Fotografen k&#228;mpfen mittlerweile &#252;berall gegen solche Zumutungen&#8221;, meint der Kollege und packt seine Sachen achselzuckend zusammen. Er wird solche Vorgaben wie so oft auch in diesem Fall ignorieren. </p>
<p>M&#246;glicherweise gibt es demn&#228;chst Bilder von der Zeche Zollverein nur noch im Ausland zu kaufen - dort, wo die deutsche Gerichtsvollstreckung schon aus historischen Gr&#252;nden eher weniger gerne gesehen wird. Die Fotografen in Deutschland k&#228;mpfen schon heute gegen Abmahnungen, die ihnen aus Essen, der &#8220;weltoffenen Kulturhauptstadt&#8221;, ins Haus flattern. Vielleicht eher doch Stadt mit Herz aus Stahl, was Fotografenfreiheit angeht.</p>
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		<item>
		<title>Zeche Zollverein: Panoramafreiheit wird missachtet</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 12:41:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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(DJV-PM) 21. Jul. 2010 – Der Deutsche Journalisten‑Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten ver&#246;ffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Ver&#246;ffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkm&#228;ler der Welt, h&#228;lt der DJV f&#252;r geradezu grotesk. Es sei paradox, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>
<img src='http://panoramafreiheit.djv-online.de/wp-content/uploads/2010/07/zollverein.jpg' alt='zollverein.jpg' />
</p>
<p>(DJV-PM) 21. Jul. 2010 – Der Deutsche Journalisten‑Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten ver&#246;ffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Ver&#246;ffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkm&#228;ler der Welt, h&#228;lt der DJV f&#252;r geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europ&#228;ischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.</p>
<p>„Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europ&#228;ische Kulturhauptstadt‑Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende f&#252;r das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben m&#252;ssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen k&#246;nnten“, betonte die stellvertretende DJV‑Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. „F&#252;r uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit f&#252;r Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten&#8221;, so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste &#214;ffentlichkeitsarbeit f&#252;r den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.</p>
<p>Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbetr&#228;gen aus &#246;ffentlichen Mitteln finanziert worden sei. „Wie im Fall des Schlosses Sanssouci m&#252;ssen Fotografen auch auf dem Gel&#228;nde frei fotografieren d&#252;rfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus &#246;ffentlichen Mitteln finanzierten und f&#252;r die &#214;ffentlichkeit gedachten Geb&#228;uden und Fl&#228;chen nicht geltend gemacht werden!&#8221;</p>
<p>
<img src='http://panoramafreiheit.djv-online.de/wp-content/uploads/2010/07/gitter.jpg' alt='gitter.jpg' />
</p>
<p><em>(&#220;berbelichteter) Denkmalpfad hinter Gittern, im Kulturhauptstadtsjahr: Zeche Zollverein will Fotografen zahlen lassen</em></p>
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		<title>Google Street View: Die Panoramafreiheit der Bildjournalisten nicht vergessen!</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 13:37:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Deutsche Journalisten-Verband warnt davor, mit der Gesetzgebung gegen Google Street View &#252;ber das Ziel hinauszuschie&#223;en. Die berechtigten Interessen der Bildjournalisten an Fotografie im &#246;ffentlichen Raum d&#252;rfen nicht vergessen werden, warnt der DJV in einer Pressemitteillung und l&#228;dt zudem in einem knuddeligen Kommentar zur Diskussion ein.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Journalisten-Verband warnt davor, mit der Gesetzgebung gegen Google Street View &#252;ber das Ziel hinauszuschie&#223;en. Die berechtigten Interessen der Bildjournalisten an Fotografie im &#246;ffentlichen Raum d&#252;rfen nicht vergessen werden, warnt der DJV <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5cdb296b85a.0.html">in einer Pressemitteillung</a> und l&#228;dt zudem in einem <a href="http://www.djv.de/Diskussion.2995+M5df3e80ec72.0.html">knuddeligen Kommentar zur Diskussion</a> ein.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Details zum Sanssouci-Urteil</title>
		<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/02/18/details-zum-sanssouci-urteil/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Feb 2010 14:44:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gewerbliche Nutzung von Fotoaufnahmen ist unter Umst&#228;nden auch dann zul&#228;ssig, wenn Privateigentum darauf abgebildet ist. Das gilt zumindest, wenn es sich im &#246;ffentlichen Raum befindet. Die Abz&#228;unung von Privateigentum kann das zwar wiederum  verhindern. Eine solche Abschottung sch&#252;tzt aber nicht &#246;ffentliche Stiftungen, wenn diese nicht Eigent&#252;mer sind, sondern das Eigentum - hier der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gewerbliche Nutzung von Fotoaufnahmen ist unter Umst&#228;nden auch dann zul&#228;ssig, wenn Privateigentum darauf abgebildet ist. Das gilt zumindest, wenn es sich im &#246;ffentlichen Raum befindet. Die Abz&#228;unung von Privateigentum kann das zwar wiederum  verhindern. Eine solche Abschottung sch&#252;tzt aber nicht &#246;ffentliche Stiftungen, wenn diese nicht Eigent&#252;mer sind, sondern das Eigentum - hier der L&#228;nder Berlin und Brandenburg - nur verwalten und der Stiftungszweck dazu dient, das Privateigentum der &#214;ffentlichkeit zur Verf&#252;gung zu stellen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. </p>
<p>Das Gericht meinte unter anderem, es sei &#8220;kein Vorrecht des Eigent&#252;mers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und Filmen zu ziehen. Anderenfalls w&#228;re risikofreies Fotografieren und Filmen <strong>nur noch in den eigenen vier W&#228;nden und auf hoher See m&#246;glich</strong>.&#8221; [Hervorhebung von der Redaktion]</p>
<p>Im konkreten Fall ging es um Fotos des Schlosses Sanssouci in Potsdam. Die f&#252;r Schloss und Park zust&#228;ndige Schl&#246;sserstiftung Berlin-Brandenburg hatte Fotoagenturen auf Unterlassung, Auskunft und Zahlung von Schadensersatz verklagt, weil diese Bilder von Sanssouci in ihren Datenbanken im Angebot hatten. </p>
<p>Nach der Gesetzeslage ist die journalistische, aktuelle Berichterstattung zwar privilegiert. Das bedeutet, Fotos von H&#228;usern, Denkm&#228;lern, Privatfahrzeugen und anderem Eigentum k&#246;nnen sogar innerhalb von abgez&#228;unten Bereichen zul&#228;ssig sein, wenn es um Ereignisse geht, die von &#246;ffentlichem Interesse sind und dar&#252;ber in einer Weise berichtet wird, die nach der Ansicht des Bundesgerichtshof als gesellschaftlich relevant anzusehen ist (im Zweifel beim BGH nachfragen - diese Bemerkung ist wohlbemerkt kritisch gemeint; der DJV ber&#228;t seine Mitglieder hier nat&#252;rlich auch&#8230;). </p>
<p>Die gewerbliche Nutzung - also beispielsweise in Form von Postkarten, f&#252;r Werbung oder in Bildb&#228;nden ohne aktuelle Bez&#252;ge - ist dagegen nur dann m&#246;glich, wenn der Eigent&#252;mer dem vorher zugestimmt hat oder sich das Geb&#228;ude oder Denkmal in der &#214;ffentlichkeit befindet und aus einem Winkel aufgenommen wird, der einer normalen Passantenperspektive entspricht.</p>
<p>Im Fall Sanssouci war nun fraglich, ob sich die Schl&#246;sserstiftung wie ein normaler Privateigent&#252;mer verhalten konnte. Der Park selbst ist frei zug&#228;nglich, es gibt keine Einlasskontrollen, Tickets und auch keine wirklich ins Auge fallenden Nutzungsregeln f&#252;r Fotoaufnahmen. Der Park ist so gro&#223;fl&#228;chig, dass eher von einer Landschaft mit Waldfl&#228;che zu sprechen w&#228;re, f&#252;r die im Zweifel das Landschafts- oder Waldgesetz des Landes anzuwenden w&#228;re und nicht einseitig aufgestellte Regelungen einer Stiftung. Hinzu kommt der Stiftungszweck, der eben gerade darin besteht, Park und Schl&#246;sser der &#214;ffentlichkeit zur Verf&#252;gung zu stellen.</p>
<p>Das Urteil ist f&#252;r Fotojournalisten von gro&#223;er Bedeutung, weil die meisten ihre Bilder mittlerweile &#252;ber Bilddatenbanken anbieten. Wer nicht &#252;ber Fotoagenturen wie Ostkreuz anbietet, geht &#252;ber Fotografenpools wie Fotofinder, photopool.de oder auch www.djv-bildportal.de oder gleich &#252;ber die Mega-Fotosuchmaschine ipicturemaxx, &#252;ber die fast alle Bildanbieter und Anbieter einschlie&#223;lich der meisten Fotografenpools ihre Bilder vertreiben. </p>
<p>Beim Angebot &#252;ber eine solche Datenbank ist es unpraktikabel, wenn das Angebot von Bildern alleine auf die pressejournalistische Nutzung beschr&#228;nkt werden m&#252;sste - denn oft genug haben die Verlage ganz unterschiedliche Redaktionen, die das eine Foto vielleicht klassisch journalistisch, das andere Foto f&#252;r Bildb&#228;nder und damit - oft -  gewerblich nutzen. Der Fotograf und seine Agentur k&#246;nnen die Nutzung letztendlich oft nicht steuern. Daher sind sie ohnehin eigentlich das falsche Ziel f&#252;r Abmahnungen und Klagen.</p>
<p>Mit dem juristischen Vorgehen gegen die Anbieter von Bildmaterial war damit der gesamte Bildvertrieb von Fotos aus Parks und Museen gest&#246;rt. Das Urteil schafft jetzt relative Klarheit f&#252;r Produktion und Vertrieb von Bildern. Der DJV hat es daher nachhaltig als &#8220;Sieg f&#252;r die Pressefreiheit&#8221; begr&#252;&#223;t.</p>
<p>Das Urteil ist allerdings nicht rechtskr&#228;ftig, da Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde. Es ist zu bef&#252;rchten, dass die Schl&#246;sserstiftung diesen Weg gehen wird, wenn sie nicht von den zust&#228;ndigen Landespolitikern gestoppt wird.</p>
<p>Hier die Pressemitteilung des Gerichts im Volltext:<br />
<strong><br />
&#8220;Oberlandesgericht kippt &#8220;Knipsgeb&#252;hr&#8221; f&#252;r gewerbliche Fotos von<br />
Preu&#223;ischen Schl&#246;ssern und G&#228;rten</strong></p>
<p>Die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rten Berlin-Brandenburg nimmt in drei Verfahren<br />
einen Fotografen und zwei Fotoagenturen auf Unterlassung der gewerblichen<br />
Verbreitung von Ablichtungen der ihr von den L&#228;ndern Berlin und Brandenburg zu<br />
Eigentum und zu Verwaltungszwecken &#252;bertragenen Parkanlagen und Schl&#246;sser in<br />
Anspruch. Au&#223;erdem begehrt sie deswegen Schadensersatz. Der Streit betrifft Fotos<br />
und Filme, die in und von den Parkanlagen der Stiftung aus gefertigt worden sind,<br />
dagegen nicht Innenaufnahmen in den Geb&#228;uden.</p>
<p>Der Fotograf hatte eine DVD erstellt, die u. a. die Parkanlagen und Schl&#246;sser und<br />
weitere historische Geb&#228;ude in Potsdam zeigen. Die Fotoagenturen hatten in einem<br />
Bildportal f&#252;r Print-Medien im Internet Bilder von den Parkanlagen und Au&#223;enansichten<br />
der Schl&#246;sser zum Download gegen Geb&#252;hren bereit gestellt.</p>
<p>Die Stiftung vertritt die Ansicht, aus ihrem Eigentum an den Kulturobjekten lasse sich<br />
ihr ausschlie&#223;liches Recht an Fotos und deren gewerblichen Verwertung herleiten.<br />
Au&#223;erdem habe sie seit 2005 durch ihre Parkordnung ein unter Erlaubnisvorbehalt<br />
stehendes Verbot der Fertigung von Foto- und Filmaufnahmen zu gewerblichen<br />
Zwecken verh&#228;ngt. Jeder Besucher, der an Tafeln mit entsprechenden Hinweisen<br />
vorbei die Parkanlagen betrete, sei an diese ausgeh&#228;ngten Bedingungen gebunden.<br />
Das Landgericht Potsdam hat durch Urteile vom 21.11.2008 allen drei Klagen stattgegeben.</p>
<p>Auf die dagegen eingelegten Berufungen hat der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen<br />
Oberlandesgerichts mit am 18.2.2010 verk&#252;ndeten Urteilen die Klagen<br />
der Stiftung abgewiesen.</p>
<p>Das Oberlandesgericht hat zur Begr&#252;ndung ausgef&#252;hrt, es gebe kein Vorrecht des<br />
Eigent&#252;mers, das Bild seines Eigentums zu verwerten. Vielmehr habe der Fotograf<br />
oder der Filmemacher das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus seinen Fotos und<br />
Filmen zu ziehen. Anderenfalls w&#228;re risikofreies Fotografieren und Filmen nur noch<br />
in den eigenen vier W&#228;nden und auf hoher See m&#246;glich. Wer nicht wolle, dass sein<br />
Eigentum fotografiert werde, k&#246;nne den Zugang dazu verbieten und Vorkehrungen<br />
dagegen treffen, dass es gesehen werde. Diese M&#246;glichkeit habe allerdings nur ein<br />
Privateigent&#252;mer, nicht dagegen die Stiftung. Ihr sei das Eigentum an den Parkanlagen<br />
und Schl&#246;ssern von den L&#228;ndern Berlin und Brandenburg deswegen &#252;bertragen<br />
worden, damit sie gepflegt, bewahrt und der &#214;ffentlichkeit zug&#228;nglich gemacht werden.<br />
Das Oberlandesgericht hat au&#223;erdem entschieden, dass die Besucher der Parkanlagen<br />
auch nicht aufgrund der Parkordnung vertraglich verpflichtet seien, gewerbliche<br />
Aufnahmen zu unterlassen. Da keine Einlasskontrollen stattfinden und die Anlagen<br />
tags&#252;ber ohne jede Einschr&#228;nkung betreten werden k&#246;nnen, m&#252;ssten Besucher<br />
den Eindruck haben, der Zutritt sei unbeschr&#228;nkt gestattet, solange sich der Parkbesucher ordentlich betr&#228;gt und die Anlagen nicht sch&#228;digt.</p>
<p>Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, so dass<br />
die Urteile noch nicht rechtskr&#228;ftig sind.</p>
<p>Brandenburg, den 18. Februar 2010<br />
(Urteile vom 18.2.2010 - 5 U 12/09, 5 U 3/09 und 5 U 14/09)<br />
<em><br />
[Eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Brandenburg:]<br />
14767 Brandenburg an der Havel<br />
Pressesprecherin Dr. Martina Schwonke<br />
Tel.: (03381) 39 – 9161<br />
Mobil: (01520) 1588255<br />
Fax: (03381) 39 - 9350 / 9360<br />
E-Mail: pressesprecher@olg.brandenburg.de<br />
Internet: www.olg.brandenburg.de</em> &#8220;</p>
]]></content:encoded>
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