Denkmäler, Kunstwerke, Bauwerke - was darf eigentlich die Presse?
Von Redaktion • 30.04.08 • Thema: HintergrundDie Presse und damit die meisten Tätigkeitsfelder von Journalisten sind auf den ersten Blick durch den § 50 Urhebergesetz geschützt, wenn sie Bauwerke, Denkmäler und Kunstwerke fotografieren.
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen […]

