Denkmäler, Kunstwerke, Bauwerke - was darf eigentlich die Presse?
Von Redaktion • 30.04.08 • Thema: HintergrundDie Panoramafreiheit ist kurz gesagt das Recht, Fotos von urheberrechtlich geschützten Häusern, Denkmälern und Kunstwerken ohne Genehmigung des Urhebers dieser Werke zu nutzen. Sie ist in § 59 Urheberrechtsgesetz geregelt. Dieses Recht besteht für jede Person - und auch für gewerbliche Zwecke.
Doch es gibt noch weitere Ausnahmen im Urheberrechtsgesetz für die Presse.
Die Presse und damit […]