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	<title>Pro Panoramafreiheit</title>
	<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de</link>
	<description>Für das Recht auf freie Fotografie</description>
	<pubDate>Mon, 29 Apr 2013 12:51:40 +0000</pubDate>
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		<title>Bundesgerichtshof schr&#228;nkt Fotografie-Freiheit in Deutschland ein - Verfassungsbeschwerde geplant - wird Deutschland Fotodrohnen-Land?</title>
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		<pubDate>Mon, 29 Apr 2013 12:36:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[TOP-THEMA]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 1. M&#228;rz 2013, dessen schriftliche Begr&#252;ndung jetzt vorliegt*, steht fest: Ein Eigent&#252;mer, auch ein Eigent&#252;mer der &#246;ffentlichen Hand, kann die Ver&#246;ffentlichung von Bildern, die auf seinem Gel&#228;nde angefertigt wurden, untersagen. Das gilt auch dann, wenn er im &#220;brigen die Fotografie zu privaten Zwecken erlaubt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Hinweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 1. M&#228;rz 2013, dessen schriftliche Begr&#252;ndung jetzt vorliegt*, steht fest: Ein Eigent&#252;mer, auch ein Eigent&#252;mer der &#246;ffentlichen Hand, kann die Ver&#246;ffentlichung von Bildern, die auf seinem Gel&#228;nde angefertigt wurden, untersagen. Das gilt auch dann, wenn er im &#220;brigen die Fotografie zu privaten Zwecken erlaubt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Hinweise an den Eing&#228;ngen des Gel&#228;ndes angebracht werden oder ob es sich um einen gro&#223;en, landschaftsartigen Park handelt. </p>
<p>F&#252;r Bildjournalisten, die bisher Bilder von Sanssouci verkauft haben, bedeutet das: Sie m&#252;ssen ihre Bilder aus dem Vertrieb nehmen. Dar&#252;ber hinaus hei&#223;t das aber auch f&#252;r k&#252;nftige Foto-Projekte, dass nunmehr stets die Akkreditierung oder Erlaubnis zu einer Ver&#246;ffentlichung einzuholen ist, um Sanktionen wie im Fall Sanssouci zu vermeiden: Dort hat die betroffene Fotoagentur Ostkreuz seitenweise Aufstellungen mit den (Datei-)Namen der Bilder erhalten, die sie nach dem Willen der Schl&#246;sserstiftung Berlin-Brandenburg aus dem Angebot zu nehmen hat. </p>
<p>Weil das gesamte Bundesgebiet im Eigentum von Privatleuten, Firmen oder &#246;ffentlicher K&#246;rperschaften steht, gef&#228;hrdet das Urteil des Bundesgerichtshofs die Existenz vieler Bildjournalisten - kein Wunder, dass der DJV die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil unterst&#252;tzt. </p>
<p>Problemlos k&#246;nnen Bildjournalisten derzeit nur noch Bilder anbieten, die vom &#246;ffentlichen Stra&#223;enland oder aus der Luft gemacht wurden. Als vorl&#228;ufige L&#246;sung mag da manchem erscheinen, in Zukunft vermehrt mit Drohnen zu arbeiten, von denen aus fotografiert wird. Bis auch das in K&#252;rze verboten sein wird.<br />
<em></p>
<p>Michael Hirschler, <a href="mailto:hir@djv.de">hir@djv.de</a></em></p>
<p>*Sehr aufw&#228;ndig, mit vielen Hyperlinks versehen <a href="http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/fotografien-privater-bauwerke-360977">bei rechtslupe.de</a></p>
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		<title>DJV fordert freie Bildberichterstattung auf Flugh&#228;fen und Bahnh&#246;fen</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Feb 2011 14:34:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[Inland]]></category>

		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[(DJV-PM) Berlin, 22.02.2011 - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband die Betreiber von Flugh&#228;fen, Bahnh&#246;fen und Einkaufszentren aufgefordert, ab sofort auch die freie Bildberichterstattung zuzulassen. &#8220;Die Freiheit der Berichterstattung ist ebenso wie die Versammlungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht&#8221;, betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag entschieden, dass in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>(DJV-PM) Berlin, 22.02.2011 - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit hat der Deutsche Journalisten-Verband die Betreiber von Flugh&#228;fen, Bahnh&#246;fen und Einkaufszentren aufgefordert, ab sofort auch die freie Bildberichterstattung zuzulassen. &#8220;Die Freiheit der Berichterstattung ist ebenso wie die Versammlungsfreiheit ein demokratisches Grundrecht&#8221;, betonte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-018.html">Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag entschieden</a>, dass in &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Bereichen von Flugh&#228;fen, Einkaufszentren und Bahnh&#246;fen das Versammlungsrecht gelten m&#252;sse (Az. 1 BvR 699/06). Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass h&#228;ufig Bildjournalisten die Berichterstattung mit dem Hinweis auf das Hausrecht von den Betreibern verboten werde. &#8220;Es kann nicht angehen, dass Demonstrationen in Flugh&#228;fen erlaubt sind, die Fotografen und Kameraleute aber drau&#223;en bleiben m&#252;ssen&#8221;, kritisierte Konken.</p>
<p>Der DJV fordere die Betreiber &#246;ffentlich zug&#228;nglicher Marktplatzbereiche wie Flughafengesellschaften und die Deutsche Bahn deshalb dazu auf, Bildjournalisten in Zukunft ihre Arbeit ungest&#246;rt aus&#252;ben zu lassen. Andernfalls werde der DJV rechtliche Schritte pr&#252;fen.</p>
<p>Der Deutsche Journalisten-Verband organisiert &#252;ber 3.000 Bildjournalisten, die als Redakteure oder in freier Mitarbeit f&#252;r Medien t&#228;tig sind.</p>
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		<title>DJV: Foto-Streit &#252;ber Schl&#246;sser noch nicht endg&#252;ltig entschieden</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 11:57:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Eigent&#252;mer von G&#228;rten und Parkanlagen k&#246;nnen Fotoaufnahmen reglementieren und Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz von Fotoagenturen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 17. Dezember 2010 entschieden. Geklagt hatte im konkreten Fall die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rten. Sie wehrte sich gegen den Vetrieb von Aufnahmen von Schloss Sanssouci und anderen Anlagen durch eine Fotoagentur, einen Bildmarktplatz und einen DVD-Anbieter. Im konkreten Fall Sansscouci sind trotz der Grundentscheidung noch nicht alle W&#252;rfel gefallen. Gute Nachricht: Bildmarktplatz haftet nicht f&#252;r Anbieter-Bilder.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 17.12.2010 (DJV-PM/HP/Z&#246;) - Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Foto-Streit mit der Preu&#223;ischen Stiftung Schl&#246;sser und G&#228;rten kein endg&#252;ltiges Fotografierverbot f&#252;r die Medien in &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Parkanlagen. Die Karlsruher Richter haben den Rechtsstreit zwischen der Fotoagentur Ostkreuz und der Schl&#246;sserstiftung an das Oberlandesgericht Brandenburg zur&#252;ckverwiesen (Az. V ZR 45/10). In dem Verfahren, das vom DJV und mehreren anderen Organisationen unterst&#252;tzt wird, wenden sich die Ostkreuz-Fotografen dagegen, dass die Stiftung ihnen die Pressefotografie   z. B. von Schl&#246;ssern in Parks in Potsdam untersagt hat. Ebenfalls betroffen ist der Bildvertrieb Fotofinder. Hier hat der Bundesgerichtshof zugunsten von Fotofinder entschieden, weil der Vertrieb die Bilder nicht selbst angefertigt habe. Nach Auffassung der Richter m&#252;sse die Berufungsinstanz jetzt insbesondere kl&#228;ren, ob die Preu&#223;ische Stiftung Eigent&#252;merin der von ihr verwalteten Kulturg&#252;ter sei.</p>
<p>&#8220;Wir bleiben bei unserer Position, dass die Pressefotografie und die journalistische Filmberichterstattung weiterhin frei sein m&#252;ssen&#8221;, bekr&#228;ftigte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. &#8220;In &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Parks m&#252;ssen Bildjournalistinnen und Kameraleute Bilder machen d&#252;rfen, ohne dass sie vorher Genehmigungen einholen oder Geb&#252;hren entrichten m&#252;ssen.&#8221; Er hoffe, dass die Berufungsinstanz dies zugunsten der Fotografen klar entscheide. Es sei bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof hier kein unmissverst&#228;ndliches Urteil gef&#228;llt habe. Der heutige Richterspruch habe die Situation der fotografierenden und filmenden Journalisten nicht verbessert. </p>
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		<title>Schwarzer Freitag f&#252;r die Panoramafreiheit: Bundesgerichtshof begrenzt freie Fotografie in G&#228;rten und Parkanlagen</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Dec 2010 11:10:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
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		<description><![CDATA[Im konkreten Fall Sansscouci sind trotz der Grundentscheidung noch nicht alle W&#252;rfel gefallen / Bildmarktplatz haftet nicht f&#252;r Anbieter-Bilder
Eigent&#252;mer von G&#228;rten und Parkanlagen k&#246;nnen Fotoaufnahmen reglementieren und Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz von Fotoagenturen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag, dem 17. Dezember 2010 entschieden. Geklagt hatte im konkreten Fall die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im konkreten Fall Sansscouci sind trotz der Grundentscheidung noch nicht alle W&#252;rfel gefallen / Bildmarktplatz haftet nicht f&#252;r Anbieter-Bilder</strong></p>
<p>Eigent&#252;mer von G&#228;rten und Parkanlagen k&#246;nnen Fotoaufnahmen reglementieren und Auskunft, Unterlassung und Schadensersatz von Fotoagenturen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag, dem 17. Dezember 2010 entschieden. Geklagt hatte im konkreten Fall die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rten. Sie wehrte sich gegen den Vetrieb von Aufnahmen von Schloss Sanssouci und anderen Anlagen durch eine Fotoagentur, einen Bildmarktplatz und einen DVD-Anbieter.</p>
<p>Die Stiftung hat allerdings noch keinen kompletten Erfolg zu verzeichnen. W&#228;hrend der DVD-Anbieter komplett unterlag, stellte der BGH im Fall der Fotoagentur die Frage, ob die Stiftung tats&#228;chlich als Eigent&#252;mer der Liegenschaften einzustufen ist. </p>
<p>Der Bildmarktplatz blieb dagegen offenbar ungeschoren. Er kann laut BGH nicht haftbar gemacht werden, weil er nicht wissen konnte, ob eine Genehmigung f&#252;r die Aufnahme vorlag. Anders h&#228;tte es nur sein k&#246;nnen, wenn es sich um eine Agentur gehandelt h&#228;tte, die ihre eigenen Bilder verwerten wollte. Der BGH berief sich hierbei auf seine bisherige Rechtsprechung zur Haftung im Internet:</p>
<p><em>&#8220;Danach muss der Betreiber eines virtuellen Marktplatzes die dort angebotenen Fotos nur &#252;berpr&#252;fen, wenn er eine Verletzung von Immaterialg&#252;terrechten und Eigentumsrechten oder andere Rechtsverletzungen erkennen kann. Daran fehlt es hier, weil den Bildern von Geb&#228;uden und Gartenanlagen der Kl&#228;gerin nicht anzusehen ist, ob sie ohne Genehmigung aufgenommen wurden oder nicht.&#8221; (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;Datum=Aktuell&#038;Sort=12288&#038;nr=54399&#038;linked=pm&#038;Blank=1">So die Pressemitteilung des BGH</a>) </em></p>
<p>Der DJV hatte die Fotojournalisten der Agentur zusammen mit anderen Organisationen bei den Prozesskosten unterst&#252;tzt; mit einer eigenen Initiative &#8220;Pro Panoramafreheit&#8221; setzt er sich seit l&#228;ngerer Zeit f&#252;r das Recht auf freie Fotografie ein und gegen Beschr&#228;nkungen bei der Fotografie von Baudenkm&#228;lern und Denkm&#228;lern. Der Volltext der Entscheidung liegt noch nicht vor.</p>
<p>Urteile vom 17. Dezember 2010 – V ZR 44/10, 45/10 und 46/10</p>
<p><em><br />
Michael Hirschler</em></p>
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		<title>&#8220;Das Eigentum ist das vollkommenste und wichtigste Recht&#8221; - Schl&#246;sserstiftung legt Revision ein</title>
		<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/27/das-eigentum-ist-das-vollkommenste-und-wichtigste-recht-schloesserstiftung-legt-revision-ein/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 13:34:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rtem Berlin-Brandenburg hat am 22. Juli 2010 in dem Verfahren gegen die Ostkreuz Agentur der Fotografen GmbH Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Stiftung will den Vertrieb von Fotos von Schloss Sanssouci und anderen Liegenschaften gerichtlich untersagen lassen. Vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht war sie mit diesem Anliegen zuletzt unterlegen.
Pl&#228;doyer f&#252;r die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stiftung Preu&#223;ische Schl&#246;sser und G&#228;rtem Berlin-Brandenburg hat am 22. Juli 2010 in dem Verfahren gegen die Ostkreuz Agentur der Fotografen GmbH Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Stiftung will den Vertrieb von Fotos von Schloss Sanssouci und anderen Liegenschaften gerichtlich untersagen lassen. Vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht war sie mit diesem Anliegen zuletzt unterlegen.</p>
<p><strong>Pl&#228;doyer f&#252;r die absolute Herrschaft des Eigentums</strong></p>
<p>Die Stiftung will die freie Fotografie aus ihrem &#246;ffentlichen Park verbannen und rechtfertigt das mit der vollen Wucht des b&#252;rgerlichen Eigentumsrechts, der in dieser Form allerdings geradezu absolutistisch wirkt. &#214;ffentlich-rechtliche Begrenzungen oder gesellschaftlich erforderliche Schranken scheint es demgegen&#252;ber nicht zu geben.</p>
<p>So argumentiert die Stiftung in ihrer Revisionsbegr&#252;ndung unter anderem damit, &#8220;dass das Eigentum im Sinne des BGB das vollkommenste und wichtigste Recht ist und Eigentum das <strong>umfassendste Herrschaftsrecht</strong>, das die Rechtsordnung an einer Sache zul&#228;sst&#8221;. </p>
<p>&#8220;Die Vorschrift des § 903 BGB beschreibt als Inhalt des Eigentums die mit dem Eigentum verbundene Rechtsmacht; damit ist ein f&#252;r alle <strong>absoluten Rechte</strong> charakteristisches Merkmal angesprochen. <strong>Absolute Rechte</strong> sind dadurch gekennzeichnet, dass der Rechtsinhaber auf bestimmte Rechtsobjekte einwirken und fremde Einwirkungen ausschlie&#223;en darf. Dementsprechend formuliert § 903 BGB, dass der <strong>Eigent&#252;mer mit der Sache nach Belieben verfahren</strong> (&#8230;) und andere von jeder Einwirkung ausschlie&#223;en darf (&#8230;).&#8221;</p>
<p>[Hervorhebungen Redaktion]</p>
<p>Die Anw&#228;lte der Fotoagentur,von DJV, ver.di und Freelens unterst&#252;tzt, werden auch zu diesen extremen Ideen &#252;ber das Eigentum Stellung nehmen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Stiftung Zollverein im Mahnsinn: Wir mahnen wegen Bildern nicht ab, sondern mahnen nur</title>
		<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/26/stiftung-zollverein-im-mahnsinn-wir-mahnen-wegen-bilder-nicht-ab-sondern-mahnen-nur/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 09:27:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie das Pottblog herausgefunden hat, haben sich Fotografen offenbar nur irrt&#252;mlich als abgemahnt angesehen. Denn laut Stiftung Zollverein wurden sie nicht zwecks Zahlung f&#252;r ver&#246;ffentlichte Fotografien abgemahnt, sondern angemahnt. Worin der praktische Unterschied f&#252;r die Fotografen bestehen soll, d&#252;rfte sich nur solchen Leuten erschlie&#223;en, die sich mit juristischen Begrifflichkeiten eine Locke auf ihrer Glatze zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das <a href="http://www.pottblog.de/2010/07/23/stiftung-zollverein-zeche-abmahnungen-zahlungsaufforderungen-oder-aber-die-gefuehlte-abmahnung/">Pottblog herausgefunden</a> hat, haben sich Fotografen offenbar nur irrt&#252;mlich als abgemahnt angesehen. Denn laut Stiftung Zollverein wurden sie nicht zwecks Zahlung f&#252;r ver&#246;ffentlichte Fotografien <strong>ab</strong>gemahnt, sondern <strong>an</strong>gemahnt. Worin der praktische Unterschied f&#252;r die Fotografen bestehen soll, d&#252;rfte sich nur solchen Leuten erschlie&#223;en, die sich mit juristischen Begrifflichkeiten eine Locke auf ihrer Glatze zu wickeln pflegen. F&#252;r Fotografen hei&#223;t Ab-, An- oder auch nur schlichte Mahnung jedenfalls: sie k&#246;nnen ihre Bilder nicht mehr risikolos anbieten, da sie sich im Falle einer erfolgreichen Zahlungsklage aus keiner Portotasche bedienen k&#246;nnen. </p>
<p>Dar&#252;ber hinaus meint die Stiftung laut Pottblog, dass nichtkommerzielle Nutzungen kostenfrei seien, eigentlich auch viele kommerzielle Nutzungen. Seltsam ist es aber, wenn sie Fotografen Zahlungsaufforderungen beispielsweise f&#252;r folgenden Tatbestand geschickt hat: </p>
<p><em>&#8220;Motivgeb&#252;hren f&#252;r die Nutzung auf der Internetseite&#8230;: </p>
<p>a) Auf einer Unterseite Ihrer Homepage bei einer Nutzungsdauer von 6 Monaten pro Motiv: 180 Euro<br />
Bei einer Nutzungsdauer von einem Jahr: 310 Euro </p>
<p>&#8230;Bei Vortr&#228;gen (nicht kommerzieller Nutzung): 240 Euro&#8221; </p>
<p>(&#8230;)</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Klarstellungen zur &#8220;Panoramafreiheits-Theorie&#8221; der Stiftung Zollverein</title>
		<link>http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/23/klarstellungen-zur-panoramafreiheits-theorie-der-stiftung-zollverein/</link>
		<comments>http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/23/klarstellungen-zur-panoramafreiheits-theorie-der-stiftung-zollverein/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 08:22:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stiftung Zollverein wehrt sich gegen DJV-Kritik wegen ihrer Fotografen-Attacken. Sie meint, sie gew&#228;hre doch Panoramafreiheit, denn: &#8220;Fotografen d&#252;rfen Bilder, die au&#223;erhalb des Gel&#228;ndes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. &#228;. aufgenommen werden, nutzen. &#8220;
Au&#223;erhalb des Gel&#228;ndes. Dort freilich nicht einfach so, sondern in jedem Fall ohne Leitern und sonstige illegale &#8220;Hilfsmittel&#8221;. Was [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stiftung Zollverein wehrt sich gegen DJV-Kritik wegen ihrer Fotografen-Attacken. Sie meint, sie gew&#228;hre doch Panoramafreiheit, denn: <em>&#8220;Fotografen d&#252;rfen Bilder, die au&#223;erhalb des Gel&#228;ndes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. &#228;. aufgenommen werden, nutzen. &#8220;</em></p>
<p><em>Au&#223;erhalb</em> des Gel&#228;ndes. Dort freilich nicht einfach so, sondern in jedem Fall ohne Leitern und sonstige illegale &#8220;Hilfsmittel&#8221;. Was soll <em>innerhalb </em>des Gel&#228;ndes gelten? Die Stiftung: <em>&#8220;Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: „Alle nicht ausschlie&#223;lich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bed&#252;rfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein.“</p>
<p>Fotogenehmigungen f&#252;r redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.”</em></p>
<p>Der DJV sieht das anders. Das Gel&#228;nde der Stiftung Zollverein ist frei zug&#228;nglich, es gibt weder Einlasskontrollen noch eine durchgehende Umz&#228;unung. Das Gel&#228;nde ist derart gro&#223;, dass die Verweigerung der Panoramafreiheit auf eine Sperrzonenpolitik hinausl&#228;uft. Wer das Gel&#228;nde betritt, wird au&#223;erdem an keiner sichtbaren Stelle darauf hingewiesen, dass er eine solche Sperrzone betritt und irgendwelche besonderen Fotogenehmigungsverfahren gelten sollen. </p>
<p>Hinzu kommt, dass die &#8220;kostenfreie&#8221; Ausstellung f&#252;r Fotografen &#8220;im Auftrag einer Redaktion&#8221; f&#252;r Fotografen keine L&#246;sung darstellt. Heutzutage arbeiten viele Fotografen f&#252;r ihre eigenen Datenbanken oder f&#252;r Agenturen, die dann - vermittelt &#252;ber Systeme wie etwa den Communication Server oder die Plattform ipicturemaxx.com - von Redaktionen durchsucht werden. Fotografen sind heutzutage fast s&#228;mtlich frei t&#228;tig, - die Redaktion finden sie h&#228;ufig erst im Anschluss an die Fotoproduktion. Die Stiftung Zollverein verh&#228;ngt ihre Fotoregeln im Blindflug, weil sie nicht offenbar wissen will, wie die Fotografenbranche funktioniert.</p>
<p>Hinzu kommt, dass das Angebot &#252;ber Datenbanken auch von Buchverlagen oder Internetplattformen in Anspruch genommen werden kann, die keine aktuellen Berichte produzieren. Fotografen stellen die Bilder zudem als Werbung f&#252;r ihre Angebote auf ihre Blogs oder in andere Plattformen ein. Selbstverst&#228;ndlich kann es auch sein, dass sie Werbeagenturen Fotos zur Verf&#252;gung stellen.</p>
<p>Das gesamte Vorgehen und die Argumentation der Stiftung Zollverein erinnert in fataler Weise an das Prozedere der Schl&#246;sserverwaltung Berlin-Brandenburg. Auch diese gab und gibt sich ganz unschuldig, was Journalisten angeht. Diese d&#252;rften ja fotografieren - f&#252;r redaktionelle Nutzungen. Die Schl&#246;sserverwaltung wolle lediglich das Angebot in Datenbanken unterbinden, weil sich diese auch an nicht aktuelle Medien wenden wie etwa Buchverlage. </p>
<p>Der juristische Unterschied zwischen aktueller Fotografie &#252;ber Tagesereignisse, die nach dem § 50 Urheberrechtsgesetz auch gesch&#252;tzte &#8220;Werke&#8221; erfassen darf, und der sonstigen, auch &#8220;gewerblichen&#8221; fotografischen Wiedergabe von Werken, die nach § 59 Urheberrechtsgesetz f&#252;r Werke erlaubt ist, die sich auf &#246;ffentlichen Wegen befinden, ist nur <em>ein</em> Punkt der Auseinandersetzung. Hier geht es um die Frage, ob das Gel&#228;nde der Zeche Zollverein nicht als &#246;ffentlicher Raum einzustufen ist, von dem aus die Fotografie der Geb&#228;ude juristisch erlaubt ist. Wobei dann noch die Frage zu kl&#228;ren w&#228;re, inwieweit das Geb&#228;ude &#252;berhaupt noch unter den Urheberrechtsschutz f&#228;llt.</p>
<p>Ein anderer Punkt der Auseinandersetzung ist aber, ob die Diskussion allein &#252;ber die Frage Panoramafreiheit/Hausrecht gef&#252;hrt werden sollte. In einer solchen Debatte wird schnell unterschlagen, dass die Stiftung mit Millionenbeitr&#228;gen aus &#246;ffentlichen Mitteln unterst&#252;tzt worden ist, gerade zu dem Zweck, die Geb&#228;ude f&#252;r die &#214;ffentlichkeit zu erhalten und ihr zug&#228;nglich zu machen. Die &#220;bertragung der Zust&#228;ndigkeiten der Liegenschaften auf die Stiftung beruht allein auf dieser Intention der - &#246;ffentlichen - Mittelgeber und Kulturinstitutionen. </p>
<p>Weil die Zeche Zollverein der &#214;ffentlichkeit gewidmet ist, bedeutet das auch, dass Fotoaufnahmen keine Grenzen gesetzt werden sollten. Es geht ja nicht um das Geb&#228;ude des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen, der bei seiner Beobachtung politischer Parteien und anderer Institutionen nicht selbst permanent fotografiert werden m&#246;chte. Im letzteren Falle k&#246;nnte man gewisse Vorgaben f&#252;r Fotoaufnahmen innerhalb seiner Liegenschaften vielleicht noch nachvollziehen - bei einer Stiftung, die nicht beobachtet, sondern selbst Beobachtung m&#246;chte, muss das aber anders sein.</p>
<p>Die Fakten entsprechen denen des Falls Sanssouci. Auch hier ein gro&#223;es Gel&#228;nde ohne Zugangsbeschr&#228;nkungen und Einlasskontrollen, keine sichtbaren Schilder und Hinweise. Ebenfalls die verharmlosende Argumentation, man sei f&#252;r journalistische Berichterstattung zur Verf&#252;gung, man gehe eben nur gegen gewerbliche Nutzung vor. Was dann aber nicht harmlos blieb, sondern eben bedeutete, dass Buchverlage Rechnungen erhielten und Fotografen wegen ihrer Datenbanken verklagt wurden.</p>
<p>Die Schl&#246;sserverwaltung berief sich am Ende auf ihr &#8220;Eigentumsrecht&#8221;. Das Gericht entschied, dass sich eine &#246;ffentliche K&#246;rperschaft, der die Liegenschaft gerade zum Zweck der &#214;ffnung der Liegenschaften f&#252;r die &#214;ffentlichkeit &#252;bertragen wurden, anders als ein Privateigent&#252;mer nicht auf das Eigentum berufen kann, um gegen Fotografen vorzugehen. Hausrecht hin, Hausrecht her. Das Gericht im O-Ton: &#8220;Im anderen Falle w&#228;re Fotografie nur noch in den eigenen vier W&#228;nden und auf hoher See m&#246;glich.&#8221;</p>
<p>Die Stiftung Zollverein liegt so falsch wie die Schl&#246;sserverwaltung Berlin-Brandenburg. Beide haben einen falschen Begriff von &#214;ffentlichkeit, verstehen nicht die Bedeutung der freien Fotografie f&#252;r die Gesellschaft und f&#252;r ihr eigenes Bild. Panoramafreiheit endet bei &#246;ffentlichem Eigentum nicht auf der Stra&#223;e. Fotofreiheit gilt f&#252;r &#246;ffentlichen Raum.</p>
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		<title>Ausl&#228;ndische Journalisten: Wir fotografieren die Kulturhauptstadt 2010 - und wir zahlen nicht!</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 14:28:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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Tatort Zeche Zollverein: Ausl&#228;ndischer Fotograf wagt es, deutsche Kulturdenkm&#228;ler zu fotografieren, ohne daf&#252;r zu l&#246;hnen
Die Stiftung Zollverein will Geld sehen f&#252;r Bilder, die das mit Millionengeldern aus &#246;ffentlichen Mitteln gef&#246;rderte Industriedenkmal zeigen. In umfangreichen Gesch&#228;ftsbedingungen, die nur von Experten auf der Internetseite gefunden werden k&#246;nnen, fordert sie einen Fotogenehmigungsantrag. Gleichzeitig weist die Stiftung DJV-Kritik an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src='http://panoramafreiheit.djv-online.de/wp-content/uploads/2010/07/auslander.jpg' alt='auslander.jpg' /></p>
<p>
<em>Tatort Zeche Zollverein: Ausl&#228;ndischer Fotograf wagt es, deutsche Kulturdenkm&#228;ler zu fotografieren, ohne daf&#252;r zu l&#246;hnen</em></p>
<p>Die Stiftung Zollverein will Geld sehen f&#252;r Bilder, die das mit Millionengeldern aus &#246;ffentlichen Mitteln gef&#246;rderte Industriedenkmal zeigen. In <a href="http://www.zollverein.de/upload/Presse%20und%20News/Bilddatenbank/Antrag_fuer_FG_inkl_AGB.pdf">umfangreichen Gesch&#228;ftsbedingungen, die nur von Experten auf der Internetseite gefunden werden k&#246;nnen</a>, fordert sie einen Fotogenehmigungsantrag. Gleichzeitig weist die Stiftung <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5e9e0b5ab7b.0.html">DJV-Kritik</a> an ihrem Vorgehen zur&#252;ck: </p>
<p><em>&#8220;Fotografen d&#252;rfen Bilder, die au&#223;erhalb des Gel&#228;ndes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. &#228;. aufgenommen werden, nutzen. Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschr&#228;nkt. </p>
<p>Anders verh&#228;lt es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gel&#228;nde des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: „Alle nicht ausschlie&#223;lich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bed&#252;rfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein.“</p>
<p>Fotogenehmigungen f&#252;r redaktionelle Nutzung werden an Fotografen kostenfrei ausgestellt, die ihre Bilder zu redaktionellen Zwecken im Auftrag einer Redaktion aufnehmen bzw. die Bilder zu redaktionellen Zwecken an z. B. Tageszeitungen verkaufen.&#8221;<br />
</em></p>
<p>Ausl&#228;ndische Journalisten reagieren auf solche Auffassungen verst&#228;ndnislos. &#8220;Zahlen f&#252;r Fotoaufnahmen auf dem Gel&#228;nde? Kommt nicht in Frage!&#8221; Und fotografieren weiter. Kein Wunder, denn in der Zeche Zollverein stecken neben deutschen Steuermillionen auch noch europ&#228;ische F&#246;rdergelder. </p>
<p>Kulturhauptstadt 2010 - die<a href="http://www.essen-fuer-das-ruhrgebiet.ruhr2010.de/"> Internetseite Ruhr 2010 </a>wirbt ganz selbstverst&#228;ndlich mit dem Bild der Zeche Zollverein. Eine Einladung an die Welt, die sich als Kostenfalle f&#252;r Fotografen herausstellen kann, - und alle diejenigen, die solche Bilder unbedarft ins Netz stellen. Anti-Werbung pur f&#252;r die Kulturhauptstadt. &#8220;Wir Fotografen k&#228;mpfen mittlerweile &#252;berall gegen solche Zumutungen&#8221;, meint der Kollege und packt seine Sachen achselzuckend zusammen. Er wird solche Vorgaben wie so oft auch in diesem Fall ignorieren. </p>
<p>M&#246;glicherweise gibt es demn&#228;chst Bilder von der Zeche Zollverein nur noch im Ausland zu kaufen - dort, wo die deutsche Gerichtsvollstreckung schon aus historischen Gr&#252;nden eher weniger gerne gesehen wird. Die Fotografen in Deutschland k&#228;mpfen schon heute gegen Abmahnungen, die ihnen aus Essen, der &#8220;weltoffenen Kulturhauptstadt&#8221;, ins Haus flattern. Vielleicht eher doch Stadt mit Herz aus Stahl, was Fotografenfreiheit angeht.</p>
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		<title>Zeche Zollverein: Panoramafreiheit wird missachtet</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 12:41:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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(DJV-PM) 21. Jul. 2010 – Der Deutsche Journalisten‑Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten ver&#246;ffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Ver&#246;ffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkm&#228;ler der Welt, h&#228;lt der DJV f&#252;r geradezu grotesk. Es sei paradox, [...]]]></description>
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<img src='http://panoramafreiheit.djv-online.de/wp-content/uploads/2010/07/zollverein.jpg' alt='zollverein.jpg' />
</p>
<p>(DJV-PM) 21. Jul. 2010 – Der Deutsche Journalisten‑Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten ver&#246;ffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Ver&#246;ffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkm&#228;ler der Welt, h&#228;lt der DJV f&#252;r geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europ&#228;ischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.</p>
<p>„Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europ&#228;ische Kulturhauptstadt‑Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende f&#252;r das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben m&#252;ssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen k&#246;nnten“, betonte die stellvertretende DJV‑Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. „F&#252;r uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit f&#252;r Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten&#8221;, so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste &#214;ffentlichkeitsarbeit f&#252;r den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.</p>
<p>Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbetr&#228;gen aus &#246;ffentlichen Mitteln finanziert worden sei. „Wie im Fall des Schlosses Sanssouci m&#252;ssen Fotografen auch auf dem Gel&#228;nde frei fotografieren d&#252;rfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus &#246;ffentlichen Mitteln finanzierten und f&#252;r die &#214;ffentlichkeit gedachten Geb&#228;uden und Fl&#228;chen nicht geltend gemacht werden!&#8221;</p>
<p>
<img src='http://panoramafreiheit.djv-online.de/wp-content/uploads/2010/07/gitter.jpg' alt='gitter.jpg' />
</p>
<p><em>(&#220;berbelichteter) Denkmalpfad hinter Gittern, im Kulturhauptstadtsjahr: Zeche Zollverein will Fotografen zahlen lassen</em></p>
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		<title>Google Street View: Die Panoramafreiheit der Bildjournalisten nicht vergessen!</title>
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		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 13:37:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Deutsche Journalisten-Verband warnt davor, mit der Gesetzgebung gegen Google Street View &#252;ber das Ziel hinauszuschie&#223;en. Die berechtigten Interessen der Bildjournalisten an Fotografie im &#246;ffentlichen Raum d&#252;rfen nicht vergessen werden, warnt der DJV in einer Pressemitteillung und l&#228;dt zudem in einem knuddeligen Kommentar zur Diskussion ein.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Deutsche Journalisten-Verband warnt davor, mit der Gesetzgebung gegen Google Street View &#252;ber das Ziel hinauszuschie&#223;en. Die berechtigten Interessen der Bildjournalisten an Fotografie im &#246;ffentlichen Raum d&#252;rfen nicht vergessen werden, warnt der DJV <a href="http://www.djv.de/SingleNews.20+M5cdb296b85a.0.html">in einer Pressemitteillung</a> und l&#228;dt zudem in einem <a href="http://www.djv.de/Diskussion.2995+M5df3e80ec72.0.html">knuddeligen Kommentar zur Diskussion</a> ein.</p>
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